THEMA XXL
Elektromobilität in Bremen
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platzsuche in dicht besiedelten
Gebieten ist damit kein Thema.
Das spart Zeit, Geld und Nerven.
Pedelec? E-Bike?
Elektrorad ist nicht gleich Elektro-rad.
Es handelt sich hierbei nur um
den Oberbegriff für Fahrräder mit
Motorunterstützung. Das Pedelec
– Abkürzung für Pedal Electric Cy-cle
– besitzt einen Elektromotor bis
maximal 250 Watt. Während des
Tretens kann der Fahrer so eine
Geschwindigkeit bis höchstens 25
Kilometer pro Stunde erreichen,
dann schaltet sich der Zusatzmo-tor
ab. Wer schneller unterwegs
sein möchte, muss stärker treten.
Bei einem Pedelec kann der Grad
der Unterstützung für den Fahrer
in mehreren Stufen eingestellt
werden, er ist zudem abhängig
von Trittfrequenz und -stärke.
Je höher die eigene Tretleistung
ist, desto größer ist auch die Un-terstützung.
Das Pedelec ist dem
Fahrrad rechtlich gleichgestellt.
Nutzer benötigen daher weder
einen Führerschein, eine Zulas-sung
oder ein Versicherungskenn-zeichen.
Außerdem gibt es keine
Helmpflicht oder Altersbeschrän-kung.
Darüber hinaus gibt es die
so genannte S-Klasse, die schnellen
Pedelecs, deren Motorunterstüt-zung
erst bei einer Geschwindig-keit
von 45 Stundenkilometern
abgeschaltet wird. Die schnellen
Pedelecs gehören damit schon zu
den Kleinkrafträdern. Fahrer müs-sen
mindestens 16 Jahre alt sein,
benötigen eine Einzelzulassung des
Herstellers beziehungsweise eine
Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-bundesamt
und brauchen eine
Fahrerlaubnis der Klasse AM und
ein Versicherungskennzeichen. Es
besteht zudem Helmpflicht. Wich-
Pedelecs, die bis zu 25 km/h schnell fahren, besitzen besondere
Fahreigenschaften und benötigen einen größeren Kurvenradius
tig: Die Nutzung von Radwegen
ist mit dem schnellen Pedelec ver-boten,
selbst dann, wenn sie für
Mofas frei gegeben sind.
Im allgemeinen Sprachge-brauch
sind mit E-Bikes meist ei-gentlich
die dem Fahrrad gleich-gestellten
Pedelecs gemeint.
Ein E-Bike ist streng genommen
aber die dritte Kategorie der
Elektrofahrräder. Es ist praktisch
ein Elektro-Mofa und damit ein
Kleinkraftrad. Es lässt sich mit Hil-fe
des Elektroantriebs auch ohne
eigene Muskelkraft fortbewegen.
Ein Versicherungskennzeichen,
eine Betriebserlaubnis und ein
Mofa-Führerschein sind notwen-dig.
Nur Radwege, die für Mofas
freigegeben sind, dürfen auch
von E-Bikes befahren werden.
E-Bikefahrer dürfen auch Ein-bahnstraßen
nicht in Gegenrich-tung
und keine für Fahrradfahrer
freigegebenen Fußgängerzonen
befahren. Fahrradabstellanlagen
sind ebenfalls tabu.
Ob nun E-Bike oder Pedelec:
Fahren mit Rückenwind macht
Spaß und ermöglicht den Fahrern,
ohne aus der Puste zu kommen,
längere Strecken zurückzulegen.
Damit sind die Elektroräder auch
eine gute Alternative für Pendler.
Und umweltfreundlicher als ein
Auto sind sie außerdem.
Sabine Rasch
Die Fotos wurden freundlicher-weise
von Cambio Carsharing und
dem ADAC zur Verfügung gestellt.